von Carli » Mo 7. Jun 2010, 20:07
Rechtsberatung ist so eine Sache. Grundsätzlich dürfen das nur zugelassene Rechtsanwälte oder vergleichbare Personengruppen. Polizei und Ordnungsamt dürfen auch keine Rechtsberatung anbieten. Das ist nachzulesen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Wenn jemand in einem Forum eine Frage stellt, deren Antwort auf Rechtsberatung hinausläuft, kann der Beantworter ganz schön Schwierigkeiten bekommen. Allerdings versteht man unter einer Rechtsberatung immer die persönliche Beratung im Einzelfall und Berücksichtigung der individuellen Umstände. Wenn also jemand schreibt "Ich habe im Halteverbot geparkt, mein Auto war aber kaputt, ich konnte gar nicht weiterfahren, jetzt soll ich ein Knöllchen kriegen." - dann gibt es Probleme, wenn ihm andere dazu ein paar gute Tipps geben.
Aus diesen Gründen sollte man seine Postings in solchen Fällen immer allgemein halten. Wenn man z. B. schreibt "Jemand musste im Halteverbot parken, weil sein Auto defekt war und er hat trotzdem ein Knöllchen gekriegt. War das korrekt oder was kann man dagegen machen? - dann können andere getrost ihren Rechtsrat dazu abgeben, weil dann niemand persönlich beraten wird, sondern man diskutiert einfach nur über eine juristische Sachlage. Das ist erlaubt.
Ich verstehe deine Frage so, dass du wissen willst, ob jemand von der Lombardsbrücke in die Alster springen darf oder nicht - oder dort schwimmen darf. Du hast nicht geschrieben, dass du von der Brücke springen willst. Also kann man hier im Forum über dieses Thema diskutieren und auch Ratschläge geben.
Grundsätzlich kann man in allen öffentlichen Gewässern baden (und auch hineinspringen), soweit das nicht im Einzelfall verboten ist oder andere Gründe vorliegen, die gegen ein solches Baden sprechen könnten und vorrangig sind vor dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Wenn jemand von der Brücke in die Alster springt, könnten allerdings gleich zwei Dinge herangezogen werden, die das zu einer unerlaubten Handlung machen: Zum einen wird die Alster genau an dieser Stelle (Lombardsbrücke) von Schiffen befahren. Wer da also hineinspringt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch den Schiffsverkehr (gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr nennt man das dann - und das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen). Das zweite: Man würde auch den Straßenverkehr (oder den Schienenverkehr) gefährden (je nachdem, auf welcher Seite man springen will), denn über die Lombardsbrücke führt sowohl eine fünfspurige Straße als auch eine viergleisige Bahntrasse.
Man sollte sich also den Sprung in die Alster an dieser Stelle verkneifen.
Die Beantwortung der Frage, ob du haftbar gemacht werden kannst, wäre allerdings eine unzulässige Rechtsberatung. Deshalb gibt es hier darauf keine Antwort.